Nachhaltigkeit bei Anlageprodukten!

! Beratung zum Thema Finanzanlage – Pensionsvorsorge führen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch durch !

Soweit es im Zuge der allgemeinen Besprechung zum Thema Finanzanlage zur Einholung von Angeboten von Vorsorgeprodukten kommt empfehlen wir jedem Kunden in nachhaltige Produkte zu investieren!

Als Versicherungsvermittler in Form Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten sind wir im Sinne des Art 2 Z 17 RICHTLINIE (EU) 2016/97 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb (im Folgenden IDD) als Finanzberater gemäß Art 2 Z 11 im Sinne des Art 2 Z 12 der VERORDNUNG (EU) 2019/2088 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten (im Folgenden Offenlegungs-VO) anzusehen.

I. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeit ist uns generell ein sehr großes Anliegen. Soweit Sie geschätzter Kunde es wünschen werden wir Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Auswahl und Beratung von Finanzprodukten gemäß Art 3 Abs 2 Offenlegungs-VO berücksichtigen. Inwieweit das Thema Nachhaltigkeit ein „KO-Kriterium“ ist, oder die Auswahl eines Versicherungsanlageproduktes nach einem Preis-/Leistungsvergleich unter Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsrisikos im Sinne des Art 2 Z 22 Offenlegungs-VO ist allein ihre Entscheidung.

Damit wir im Rahmen der Beratung Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigen können, benötigen wir diesbezügliche Informationen der Produkthersteller (Versicherungsunternehmen im Sinne des Art 2 Z 2 Offenlegungs-VO). Sofern derartige Informationen nicht transparent beziehbar sind, werden Produkte dieser Anbieter nur bei Wunsch ihrerseits berücksichtigen (die Offenlegung uns gegenüber ob und wie Versicherer Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen erfolgt gem Art 4 Offenlegungs-VO).

II. Auswirkungen auf unsere Versicherungsberatungstätigkeit

Ob Produkte unter teilweiser oder ausschließlicher Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden, ist allein die Entscheidung unserer Kunden. Wir verpflichten uns aufgrund unserer gewerberechtlichen Stellung als Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten ihre Wünsche und Bedürfnisse bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten zu berücksichtigen. Somit werden wir in Zukunft sowohl Versicherungsanlageprodukte nach Art 6, 8 und 9 Offenlegungs-VO vermitteln.

III. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Zusammenhang mit unserer Vergütungspolitik nach Art 5 Offenlegungs-VO

Im Rahmen unserer Tätigkeit als Versicherungsmakler erhalten wir für die erfolgreiche Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten eine Vergütung direkt vom Versicherer. Diese Vergütungen sind Provisionen gemäß § 30 Maklergesetz, in der Form von Abschluss-/ Folge-/ Betreuungs-/ Umsatz-/ Bestands-/ Beteiligungs- Provisionen bzw. Bonifikationen. Wir stellen sicher, dass unsere Vergütungsstruktur keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken begünstigt. Grundsätzlich empfehlen wir aus eigener Überzeugung jedem Kunden in nachhaltige Produkte zu investieren!