Rücktrittsrecht für alle Versicherungsnehmer

Versicherungsrecht – Neues – Rücktrittsrecht 2019

Der Gesetzgeber hat sich durchgerungen für UnternehmerInnen und KonsumentInnen (endlich) idente Rücktrittsrechte bei Versicherungsverträgen zu schaffen.

Seit 1.1.2019 gilt grundsätzlich ein Rücktrittsrecht mit einer Frist von 14 Tagen nach Vertragsschluss. Sonderregeln gibt es bei Lebensversicherungen. Hier gilt eine Frist von 30 Tagen. Geregelt sind das Rücktrittsrecht und dessen Folgen einheitlich im Versicherungsvertragsgesetz. Somit wurde eine einfache einheitliche Lösung gefunden.

FAQ

Ich möchte den neuen Vertrag doch nicht. Was muss ich tun, um mein Rücktrittsrecht auszuüben?

Im Gesetz ist vorgesehen, dass die sogenannte geschriebene Form genügt. Dies bedeutet, dass bereits eine rechtzeitig abgesandte E-Mail an den Versicherer genügt.

Was bedeutet rechtzeitig abgesandt?

Das Rücktrittsschreiben muss nur binnen der vorgesehenen Frist abgeschickt werden. Soweit die Erklärung den Versicherer tatsächlich erreicht ist diese gültig.

Seit wann gilt das Rücktrittsrecht?

Die neuen Regeln gelten ausschließlich für Verträge die nach dem 31.12.2018 abgeschlossen wurden oder werden. In bestehende ältere Verträge wird nicht eingegriffen. Somit hat diese Änderung auch keine Auswirkung auf das in den Medien oft diskutierte „ewige“ Rücktrittsrecht bei vielen alten Lebensversicherungsverträgen.

Wann beginnen die Fristen für meine Rücktritt zu laufen?

Im Gesetz ist geregelt, dass die Frist mit dem Abschluss des Vertrages, aber erst nach Erhalt aller vorgeschriebenen Unterlagen und einer Belehrung über das Rücktrittsrecht zu laufen beginnt.

Habe ich immer nur 14 Tage Zeit eine Entscheidung zu treffen?

Die Fristen können weitaus länger sein. Einerseits gilt bei Lebensversicherungen generell eine Frist von 30 Tagen. Wenn der Versicherer nur die Polizze (Versicherungsschein) und die Rücktrittsbelehrung wird die Rücktrittsfrist generell auf 1 Monate erstreckt. Vergisst der Versicherer auf die Rücktrittsbelehrung ist der Rücktritt jederzeit, sprich ewig, möglich. Es ist aber davon auszugehen, dass die Rücktrittsrechte in der Polizze abgedruckt werden.

Ab wann kann ich den Rücktritt erklären?

Im Prinzip sofort nach Antragstellung bis zum Ablauf der Rücktrittsfrist.

Verursacht mein Rücktritt Kosten?

Der Rücktritt selbst verursacht keine Kosten. Der Versicherer darf aber eine vorläufige Deckung abrechnen. Da durch die vorläufige Deckung Versicherungsschutz besteht ist dieses Abrechnungsrecht auch gut begründet.

Was bekomme ich zurück, wenn ich von meinem Lebensversicherungsvertrag zurücktrete?

Diese Frage wird kompliziert in § 176 VersVG geregelt. Im Grunde schuldet der Versicherer im ersten Jahr die volle Prämie. Danach wird der Rücktritt immer mehr als „normaler“ Rückkauf der Lebensversicherung behandelt

Wirklich jeder hat von nun an das Rücktrittsrecht!?

Im Grunde gilt, dass UnternehmerInnen und KonsumentInnen beim Rücktritt von Versicherungsverträgen wieder gleichgestellt sind (Es gibt eine Ausnahme für Großrisken die im §5 VAG geregelt ist). Davor waren die Rücktrittsrechte unterschiedlich und auch in verschiedenen Gesetzen geregelt. Aus Sicht der Vereinfachung ist die neue Regelung sicher zu begrüßen.